Abrechnung über die Pflegekasse
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse unter folgende Budgets:
– Entlastungsleistungen nach § 45 b, SGB XI
– Pflegesachleistungen (bis 40 %)
– Stundenweise Verhinderungspflege zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Abrechnung kann auch als Selbstzahler erfolgen.
Die Arbeitsstunden werden mit 34,00 € / pro Stunde berechnet.
Es gibt keine Anfahrtspauschale.